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Liebe Vereinsmitglieder
Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Kipepeo – fair und sozial e.V., laden wir Sie recht herzlich ein. Ziel dieser Versammlung ist die Vorstandsstruktur unseres Vereins zu ändern und einige kleinere Anpassungen in unserer Satzung durch zu führen. Die Änderungen werden unten angegeben.
Wann: Dienstag 11. Juni 2024, 19.00 Uhr
Wo: Edith-Stein-Haus, Auf der Wallme 6, 59955 Winterberg
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
4. Besprechung Satzungsänderung
Vorgeschlagen Änderungen :
§ 7 Mitgliederversammlung :
Die Einladungsfrist wird von 3 Wochen auf übliche 2 Wochen geändert
Ein Protokollführer wird in der Mitgliederversammlung bestimmt (jetzt der zweite Vorsitzender)
§ 9 Vorstand
Alt : (1)(Der Vorstand besteht aus drei Personen:
-dem Ersten Vorsitzenden,
-dem Zweiten Vorsitzenden und
-dem Kassenwart.
(1)Der Vorstand besteht aus drei Personen:
-dem Ersten Vorsitzenden,
-dem Zweiten Vorsitzenden und
-dem Kassenwart).
NEU (1) Der Vorstand besteht aus einem Vorstandsteam bestehend aus vier Personen.
(2)Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
(3)Der Vorstand ist zuständig für alle Aufgaben, die nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
(4)Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner Amtszeit aus, so wählt der Vorstand für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied.
(5)Die Mitglieder des Vorstands fassen ihre Beschlüsse in der Regel in Vorstandssitzungen, die vom
Vorstand ALT (ersten Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden) mit einer Frist von zwei Wochen einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
ALT (Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des zweiten Vorsitzenden). Die Vorstandsbeschlüsse sind in geeigneter Weise aktenkundig zu machen.
(6)Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auslagen werden nicht erstattet.
(7)Die Mitglieder des Vorstands haften dem Verein bei Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5. Wahl Vorstandsteam
Kandidaten sind : Marita Tepel (bleibt Kassenführerin) und Jan van Egmond (der alte Vorstand)
Neu dazu für das Leitungsteam: Karin Löschke und Brigitte Wollenschein.
6. Satzungsgemäß gestellte Anträge (können schriftlich im Vorfeld der Versammlung eingereicht werden)
7. Verschiedenes
Anschließend an unsere Mitgliederversammlung ist Zeit für gemütliches Zusammensein und Austausch.
Jan van Egmond 1. Vorsitzende
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